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Wir informieren Sie gerne

Ihr Ratgeber zur §34a GewO – Bewachungserlaubnis

hr umfassender Leitfaden zu §34a GewO: Alles, was Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Bewachungserlaubnis wissen müssen. Mit Darkbird bleiben Sie stets informiert und auf dem neuesten Stand.

Ihre Vorteile von
Darkbird auf einem Blick

Verwalten Sie Mitarbeiter, Kunden und Objekte einfach und übersichtlich.

Unkomplizierte Verwaltung

Verwalten Sie Mitarbeiter, Kunden und Objekte einfach und übersichtlich.

Geräteübergreifende Planung

Planen Sie den Einsatz Ihrer Mitarbeiter – von überall auf Laptop, PC oder Tablet.

Umfangreiche Auswertungen

Werten Sie jederzeit den Mitarbeitereinsatz sowie Krankheits- und Urlaubstage aus.

Aufwandsgenaue Abrechnung

Rechnen Sie Bruttolöhne und Kundennachweise vollautomatisch ab.

Digitale Kontrolle

Kontrollieren Sie Ihre Mitarbeiter mit dem elektronischen Wachbuch und dem Wächter­kontrollsystem.

Erfahrene Problemlösung

Profitieren Sie von unseren Erfahrungen aus über 20 Jahren in der Sicherheitsbranche.

App34a – Unsere Empfehlung

Wir empfehlen die App34a zur Vorbereitung auf die Inhalte der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Qualifiziere und bestehe mit Hilfe der von IHK Prüfern empfohlenen Lerntool und App zum §34a GewO. Zielorientierte Prüfungsvorbereitung durch über 800 qualitätsgesicherte Prüfungsfragen. Hole dir deinen persönlichen Trainer der dich mit seiner Prüfungssimulation fit für die Prüfung bei der IHK macht

Wissenswertes aus Sicht
des Arbeitnehmers

Um im Sicherheitsdienst zu arbeiten, müssen Sie entweder eine Grundschulung oder eine spezielle Prüfung, genannt Sachkundeprüfung, machen. Die Grundschulung ist für einfache Sicherheitsjobs, wie zum Beispiel in privaten Gebäuden. Die Sachkundeprüfung brauchen Sie für Jobs im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel als Türsteher oder für die Überwachung von Stadtgebieten. Beides können Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) machen. Informationen zu den vorbereitenden Kursen, den Lehrgängen und Prüfungen finden Sie hier:

Die Dauer der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach §34a GewO beträgt in der Regel 40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Diese Unterrichtung findet meist innerhalb einer Woche statt. Die Kosten für die Unterrichtung können variieren, abhängig von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) und dem Anbieter der Schulung. Im Durchschnitt liegen die Kosten für die Unterrichtung zwischen 100 und 300 Euro.

Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO selbst dauert etwa 2 bis 3 Stunden. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil und in einigen Fällen auch aus einem mündlichen Teil, falls der schriftliche Teil nicht eindeutig bewertet werden kann oder sehr knapp bestanden wurde. Die Kosten für die Sachkundeprüfung variieren je nach Industrie- und Handelskammer (IHK), liegen aber in der Regel zwischen 150 und 250 Euro. Diese Gebühr deckt allerdings nur die Prüfungsabnahme. Ein Vorbereitungskurs ist zwar nicht Pflicht, aber sehr ratsam. Er hilft Ihnen, sich auf die oft schwierige Prüfung vorzubereiten, die Fragen zu Gesetzen, dem Umgang mit Menschen und gefährlichen Situationen beinhaltet.

Wissenswertes aus Sicht
des Arbeitgebers

Unternehmen die eine Tätigkeit nach §34a GewO nachgehen dürfen im aktiven Wachdienst nur Mitarbeiter einsetzen die nach §34a GewO Abs. 2 Nr.1 unterrichtet sind oder nach §34a GewO Abs. 2 Nr. 2 eine Sachkundeprüfung abgelegt haben. Mit Unterrichtung dürfen Mitarbeiter in privaten und/oder privatbetrieblichen Liegenschaften zum Einsatz kommen. Um im öffentlichen Raum, zum Beispiel als City-Streife oder Türsteher, eingesetzt zu werden ist zwingend der Sachkundenachweis erforderlich. Unternehmen des Wachgewerbes sind verpflichtet die Unterrichtung und den Sachkundenachweis Ihrer Mitarbeiter in schriftlicher Form vorzuhalten und bei deren Einstellung zu kontrollieren. Sollte ein Mitarbeiter bei Neueinstellung noch keine Befähigung nach §34a GewO besitzen so muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter bei der zuständigen IHK zur Unterrichtung oder Sachkundeprüfung anmelden. Die zuständigen Industrie- und Handelskammern sowie einen Bogen zur Anmeldung finden Sie in der Liste weiter unten.

Von der Sachkundeprüfung befreit sind Personen mit einschlägigem Berufsabschluss wie Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, Werkschutzfachkräfte oder der Meister für Schutz und Sicherheit (Werkschutzmeister). Weiterhin gilt die Befreiung für Personen mit erfolgreichem Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung wie dem mittleren Polizei- oder Justizvollzugsdienst oder der Feldjäger der Bundeswehr.

Wissenswertes aus Sicht
des Unternehmers

Unternehmen die eine Tätigkeit nach §34a GewO nachgehen dürfen im aktiven Wachdienst nur Mitarbeiter einsetzen die nach §34a GewO Abs. 2 Nr.1 unterrichtet sind oder nach §34a GewO Abs. 2 Nr. 2 eine Sachkundeprüfung abgelegt haben. Mit Unterrichtung dürfen Mitarbeiter in privaten und/oder privatbetrieblichen Liegenschaften zum Einsatz kommen. Um im öffentlichen Raum, zum Beispiel als City-Streife oder Türsteher, eingesetzt zu werden ist zwingend der Sachkundenachweis erforderlich. Unternehmen des Wachgewerbes sind verpflichtet die Unterrichtung und den Sachkundenachweis Ihrer Mitarbeiter in schriftlicher Form vorzuhalten und bei deren Einstellung zu kontrollieren. Sollte ein Mitarbeiter bei Neueinstellung noch keine Befähigung nach §34a GewO besitzen so muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter bei der zuständigen IHK zur Unterrichtung oder Sachkundeprüfung anmelden. Die zuständigen Industrie- und Handelskammern sowie einen Bogen zur Anmeldung finden Sie in der Liste weiter unten.

Von der Sachkundeprüfung befreit sind Personen mit einschlägigem Berufsabschluss wie Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, Werkschutzfachkräfte oder der Meister für Schutz und Sicherheit (Werkschutzmeister). Weiterhin gilt die Befreiung für Personen mit erfolgreichem Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung wie dem mittleren Polizei- oder Justizvollzugsdienst oder der Feldjäger der Bundeswehr.

Was Kunden über die Sicherheits-Software Darkbird und dessen Ergebnisse sagen

  • Wir sind seit mehreren Jahren treuer Kunde von DARKBIRD. Wir haben uns damals schwer getan auf eine professionelle Planungssoftware um zu stellen, da wir versucht hatten, eigene Lösungen zu verwenden. Rückblickend hätten wir viel schneller auf DARKBIRD umstellen müssen. Auch blieb ein intensiver Vergleich mit anderen Software Anbietern für professionelle Planungs­softwares ergebnislos, da die Konkurrenz von DARKBIRD deutlich teurer war. Wir empfehlen DARKBIRD ganz klar weiter und können/ wollen auf diesen zuverlässigen Dienstleister nie mehr verzichten. Ohne Frage- Daumen hoch!
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    Funktionsübersicht von Darkbird

    Unsere umfassenden Funktionen machen Darkbird zu einer effizienten Lösung für alle Sicherheitsunternehmen.
    • Unkomplizierte
      Verwaltung

    • Geräteübergreifende
      Planung

    • Umfangreiche
      Auswertungen

    • Aufwandsgenaue
      Abrechnung

    • Löhne und
      Kundenpreise

    • Sichere
      Dokumentenverwaltung

    • Schnittstelle
      mit DATEV

    • Verlässliches
      Berechtigungssystem

    Häufig gestellte Fragen über die Sicherheits­software Darkbird

    Erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen. Das Darkbird-FAQ bietet Ihnen die Möglichkeit, alle Informationen für eine richtige Entscheidung zu erhalten.
    Kann ich in Darkbird Tariflöhne berechnen?

    Ja, Darkbird kann Tariflöhne präzise kalkulieren, inklusive aller länderspezifischen Tarife und Sonderregelungen, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.

    Kann Darkbird die Löhne an die Lohnbuchhaltung übergeben?
    Ja, Darkbird bietet Schnittstellen zu allen gängigen Lohnbuchhaltungsprogrammen wie DATEV, Agenda und Addison. Die Löhne können nahtlos an die Lohnbuchhaltung übergeben werden, was den Buchhaltungsprozess effizient und fehlerfrei gestaltet.
    Entstehen Kosten pro Kunde, Mitarbeiter oder Nutzer?
    Nein, bei Darkbird entstehen keine Kosten pro Kunde, Mitarbeiter oder Nutzer. Die Software bietet eine monatliche Flatrate, die die Nutzung mit beliebig vielen Daten ermöglicht, ohne zusätzliche Gebühren.
    Muss ich für Darkbird etwas installieren?
    Nein, für Darkbird muss nichts installiert werden. Es handelt sich um eine Cloud-Software, die auf allen internetfähigen Geräten läuft. Zusätzlich steht für Mitarbeiter eine App zur Verfügung.
    Kann jeder Mitarbeiter seinen Dienstplan sehen?
    Ja, jeder Mitarbeiter kann seinen Dienstplan einsehen. Die Mitarbeiter haben Zugriff auf ihre eigenen Dienste sowohl in der App als auch auf der Webseite.

    Haben Sie Fragen?

    Gerne beantworten wir Ihnen Ihre offenen Fragen und stehen für eine kostenlose Online-Beratung zur Verfügung.